Die globale Landschaft stellt Unternehmen, die Mitarbeiter auf Geschäftsreisen entsenden, vor beispiellose Herausforderungen. Von extremen Wetterereignissen und geopolitischer Instabilität bis hin zu lokalen Störungen und Gesundheitskrisen – die Risiken sind komplexer und dynamischer denn je.
Die Fürsorgepflicht (Duty of Care) in der Reisebranche ist die rechtliche und moralische Verpflichtung eines Unternehmens, seine Mitarbeiter vor vorhersehbarem Schaden während geschäftlicher Reisen zu schützen. Diese Verpflichtung umfasst angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit, des psychischen Wohlbefindens und der allgemeinen Sicherheit vor, während und nach jeder Reise.
Die Fürsorgepflicht (Duty of Care) von Arbeitgebern für ihre reisenden Mitarbeiter rückt zunehmend in den Fokus der Unternehmensführung und wird zu einem kritischen Erfolgsfaktor im Geschäftsreisemanagement.
Geschäftsreisen führen oft in volatile Regionen der Welt, in denen politische Unruhen, Kriminalität oder Naturkatastrophen eine reale Bedrohung darstellen. Für Reisende in solchen Hochrisikozonen ist die richtige Sicherheitsausrüstung kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.
Das Thema Geschäftsreisen sorgt für gespaltene Meinungen in den Unternehmen. Eine aktuelle, umfassende Umfrage von SAP Concur, die 3.750 Geschäftsreisende, 700 Reisemanager und 600 Finanzvorstände (CFOs) befragte, deckt signifikante Unterschiede in den Wahrnehmungen auf.
Die Anti Korruptionsorganisation transparency Deutschland (TID) hat den Koalitionsvertrag der neuen deutschen Regierung geprüft und zeigt sich weitgehend unzufrieden. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Welche Auswirkungen hat politisch motivierte Gewalt auf Unternehmen? Einen Überblick über Bedrohungsszenarien und Fragen des Risikomanagements gibt der jüngst von ‚Allianz Commercial‘ veröffentlichte Report zu Trends bei politischer Gewalt und zivilen Unruhen in 2025.
Wer für eine bevorstehende Reise eine Krankenversicherung abschließt, muss verstehen können, wann genau der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Eine recht allgemein formulierte Klausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung zu einem Ausschluss „bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand“ ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe intransparent gewesen – und daher unwirksam. (Az.: IV ZR 129/23)
In der Diskussion über Homeoffice und mobiles Arbeiten scheinen die Positionen klar zu sein: Die Angestellten wollen Homeoffice, das Firmen-Management eher wieder mehr Büroarbeit. Ob das so stimmt, zeigt die aktuelle Umfrage der Konstanzer Homeoffice-Studie. Die jüngste Befragung im Rahmen der seit vier Jahren kontinuierlich fortgeführten Studie der Uni Konstanz zum Thema „Mobiles Arbeiten in …
Nach einem Bericht der europäischen Polizeibehörde Europol sind mehr als 800 kriminelle Netzwerke bekannt, die den Drogenhandel in den europäischen Ländern weitgehend kontrollieren. Sie agieren über Grenzen hinweg und schrecken auch vor Gewalt nicht zurück.
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