Arbeitsunfähig wegen Heuschnupfen oder anderen Allergien 

Sicherheit ist planbar

Arbeitsunfähig wegen Heuschnupfen oder anderen Allergien 

Der meteorologische Frühling hat begonnen und damit die Leidenszeit tausender Arbeitnehmer. Denn in der wärmeren Jahreszeit ist laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI) rund ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer von Heuschnupfen und anderen Allergien geplagt.

Die Symptome sind vielfältig: sie reichen von Schnupfen, Niesattacken, tränenden Augen und Müdigkeit bis hin zu Atembeschwerden. Ob eine Person arbeitsunfähig ist, hängt von der Stärke ab: Eine laufende Nase ist zwar unangenehm, aber noch kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Menschen mit Allergien (oder anderen Erkrankungen) dann arbeitsunfähig, wenn ihr Zustand sie außerstande setzt, die ihnen nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn sie die Arbeitsleistung nur unter der Gefahr erbringen können, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert (Urteil vom 29. Januar 1992, Aktenzeichen: 5 AZR 37/91).

Entscheidend ist also die stärke der Symptome und die Art der Tätigkeit. Ein Bankangestellter oder Postbeamter mit triefender Nase kann nicht am Schalter Kunden bedienen, ein Techniker mit tränenden Augen kann auch nicht seine volle Leistungsfähigkeit erreichen. Kein Kriterium dagegen ist, wenn eine Person aufgrund der Allergie nicht ihren gewohnten Weg zur Arbeit (per Fahrrad oder Auto) zurücklegen kann. 

Hat der Arbeitgeber Zweifel daran, ob Mitarbeitende aufgrund allergischer Reaktionen tatsächlich nicht arbeitsfähig sind, liegt die Beweislast bei ihm. Wer sich zu krank fühlt, um zu arbeiten, sollte sich zur Absicherung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen.

Arbeitgeber sollten aber allergische Reaktionen ihrer Mitarbeiter nicht verharmlosen. Denn viele schleppen sich aus Pflichtgefühl oder Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen krank zur Arbeit oder setzen sich im Home-Office an den Schreibtisch, mit der Folge, dass sie ihre volle Leistungsfähigkeit nicht erreichen. Außerdem ist eine Nebenwirkung der Antihistaminika, die gegen Allergien verschrieben werden, dass sie müde machen. Dadurch wird die Reaktionsfähigkeit beim Autofahren oder beim Bedienen technischer Geräte vermindert.

(red)

Bild von Corina auf Pixabay

 

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