Dieses neue Angebot der Fluggesellschaft United Airlines ist für viele Passagiere hilfreich: Sie können Textnachrichten mit Hinweisen zum Check-in, nützlichen Erinnerungen und aktuellen Informationen rund um ihren Flug nun in ihrer bevorzugten Sprache empfangen.
Das Institut für Luftverkehr des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) analysiert halbjährlich die Entwicklungen auf dem Markt der Low Cost Carrier. Der aktuelle „Low Cost Monitor“ zeigt die Entwicklung im Winter und Frühjahr 2024: Generell steigt das Angebot an Billigflügen, zugleich geht die Anzahl an Flugzielen (Strecken) zurück.
Die Lufthansa Group gibt die Zusatzkosten durch beschlossene oder zu erwartende Umweltauflagen an ihre Kunden weiter. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Passagiere der Lufthansa Group einen Umweltkostenzuschlag (Environmental Cost Surcharge) zwischen 1 und 72 Euro pro Flug bezahlen, abhängig von der Strecke und dem gewählten Tarif.
Der Corporate-Payment-Spezialist AirPlus hat in seinem aktuellen „Business Travel Index“ mit konkreten Buchungszahlen andere Studien bestätigt: Im vergangenen Jahr haben deutsche Unternehmen wieder deutlich mehr Flugreisen gebucht (plus 21 %) als im Jahr zuvor. Auf dieser Basis wagt AirPlus einige Trendprognosen für das laufende Jahr.
Die Jagd nach dem günstigsten Flugticket kann man sich ersparen. Eine Studie der kalifornischen Berkeley Universität kommt zu dem Ergebnis, dass die gängigen Tipps, wo und wie man den günstigsten Flugpreis findet, nutzlos sind.
Was wir bereits im Newsletter vom 09. Februar angeprangert haben („grüne Augenwischerei„), hat jetzt der Chef einer der größten US-Fluggesellschaften bestätigt. Scott Kirby nennt die CO2-Kompensation im Rahmen von Klimaschutzprojekten schlicht einen Betrug.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat letztinstanzlich entschieden: Luftfahrtunternehmen dürfen nach einer Annullierung keinen Aufpreis dafür verlangen, dass Fluggäste ihre Flüge auf einen Termin umbuchen, der in keinem engen zeitlichen Zusammenhang zum ursprünglichen Flug steht.
Wie wir schon in anderen Beiträgen dargestellt haben, wird das Thema „greenwashing“ für Fluggesellschaften ein Problem werden. Immer mehr Fluggesellschaften mit dem Vorwurf konfrontiert, ihre CO2-Kompensation im Rahmen von Klimaschutzprojekten sei schlicht ein Betrug.
Was wir bereits im Newsletter vom 09. Februar angeprangert haben („grüne Augenwischerei„), hat jetzt der Chef einer der größten US-Fluggesellschaften bestätigt. Scott Kirby nennt die CO2-Kompensation im Rahmen von Klimaschutzprojekten schlicht einen Betrug.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat letztinstanzlich entschieden: Luftfahrtunternehmen dürfen nach einer Annullierung keinen Aufpreis dafür verlangen, dass Fluggäste ihre Flüge auf einen Termin umbuchen, der in keinem engen zeitlichen Zusammenhang zum ursprünglichen Flug steht.
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