
Transparency Deutschland kritisiert Koalitionsvertrag der künftigen Regierung
Die Anti Korruptionsorganisation transparency Deutschland (TID) hat den Koalitionsvertrag der neuen deutschen Regierung geprüft und zeigt sich weitgehend unzufrieden. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Alexandra Herzog, Vorsitzende von Transparency Deutschland, begrüßt zwar das zentrale Ziel Bürokratieabbau. Das dürfe aber in einer Zeit, wo die Stärkung der Demokratie notwendiger denn je sei, nicht zulasten demokratischer Beteiligungs- und Kontrollrechte gehen. Dass nun „unbequeme“ Gesetze wie das deutsche Lieferkettengesetz ganz abgeschafft oder das Verbandsklagerecht massiv beschnitten werden sollen, sei äußerst bedenklich.
Transparency Deutschland kritisiert den Beschluss zur Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) scharf. „Bürokratieabbau darf niemals vorrangig vor Menschenrechten und Umweltschutz sein. Ohne ein nationales Lieferkettengesetz verspielt Deutschland wichtige Chancen für Korruptionsprävention, Nachhaltigkeit und globale Wettbewerbsfähigkeit,“ so Herzog. Statt einer Streichung des LkSG schlägt Transparency einen sogenannten risikobasierten Ansatz vor, der effiziente und bürokratiearme Sorgfaltspflichten fördert.
Ob der Koalitionsvertrag erfolgreich zur Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland beiträgt, werde davon abhängen, ob und wie die getroffenen Aussagen umgesetzt werden. Herzog: „Positiv zu bewerten ist, dass eine ‚Suspicious Wealth Order‘ eingeführt werden soll, wodurch eine vollständige Beweislastumkehr erfolgt und formelle Eigentümer den legalen Erwerb bestimmter risikobehafteter Vermögenswerte selbst nachweisen müssen.“
Positiv zu bewerten sei auch, dass mehr Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte hergestellt werden soll. Allerdings seien die Schwellen zur Offenlegung noch zu hoch. Außerdem müsse die registerführende Stelle mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden, um die Daten im Transparenzregister systematisch und gründlich überprüfen zu können. Schließlich sollten Journalisten sowie zivilgesellschaftliche Akteure uneingeschränkten und unbürokratischen Zugang zum Transparenzregister haben.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die geplante Einschränkung von Transparenz sowie Beteiligungs- und Klagerechten im Umweltbereich. Das Umweltinformationsgesetz etwa soll „verschlankt“ und Verbandsklagerechte reduziert werden, was die Handlungsmöglichkeiten zivilgesellschaftlicher Akteure einschränkt. Herzog kündigt an: „Hier wird Transparency sich weiterhin gemeinsam mit Umwelt- und Transparenzinitiativen dafür einsetzen, dass Informations- und Beteiligungsrechte erhalten bleiben.“