Bei Auslandsreisen richtig krankenversichert

Sicherheit ist planbar

Bei Auslandsreisen richtig krankenversichert

Unabhängig davon, ob man eine Urlaubsreise ins Ausland unternimmt oder dort für längere Zeit arbeitet, ist es wichtig, sich zu informieren, ob man eine Auslandskrankenversicherung in einem EU- oder Nicht-EU-Land benötigt. Außerdem zeigen wir Ihnen in einer Checkliste, wie Sie Ihre Reiseapotheke richtig bestücken.

Zunächst sollte man prüfen, ob man, ohne dass es einem bewusst ist, bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung über seine Kreditkarte oder die Mitgliedschaft in einem Automobil Club hat. Das Portal „Flightright“ hat zusammengetragen, welche Krankenversicherung man bei einem kurzen oder längeren Auslandsaufenthalt benötigt:

1 Kurze Urlaube in EU-Ländern

  • Europäische Krankenversicherungskarte ist für medizinische Grundversorgung ausreichend.
  • Erstattet werden Leistungen, die das Sozialsystem dort vorsieht.
  • Das gilt auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, im Vereinigten Königreich, Nordirland und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen haben (z. B. Tunesien oder Türkei).
  • Keine weitere Auslandskrankenversicherung notwendig.

2 Kurze Remote Work Aufenthalten in EU-Ländern

  • Bei arbeitsbedingten Aufenthalten im Ausland, aber Wohnsitz in Deutschland, ist auch keine Auslandskrankenversicherung notwendig.
  • Der Arbeitgeber trägt die Kosten für notwendige Heilbehandlungen.

3 Lange Urlaube bzw. lange Remote Work Aufenthalte in EU-Ländern

  • Gesetzliche Krankenversicherung gilt auch bei längerfristigen Auslandsaufenthalten innerhalb der EU.

4 Urlaube bzw. Remote Work Aufenthalte in Nicht-EU-Ländern

  • Auslandskrankenversicherung keine Pflicht, aber absolut empfohlen.
  • Krankenkassen kommen nicht für andere Behandlungen als Grundversorgung auf.
  • Behandlungen im Ausland sind meist teurer.
  • Gleiches gilt für Remote Work Aufenthalte.

(red)

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