Welche Entschädigung steht Passagieren bei Streiks zu?

Sicherheit ist planbar

Welche Entschädigung steht Passagieren bei Streiks zu?

Seit Beginn dieses Jahres sind durch Streiks des Flug- und Bodenpersonals des National Carriers Lufthansa und seiner Tochtergesellschaften Tausende von Fügen ausgefallen. Passagiere, die von den Auswirkungen des Streiks betroffen sind, haben teilweise ein Recht auf Entschädigung. 

Die Streikwelle ist noch nicht vorbei. Die bevorstehende Schlichtung im Tarifkonflikt zwischen Lufthansa und der Gewerkschaft Verdi bezeichnet deren Verhandlungsführer Marvin Reschinsky als letzte Chance, um einen Erzwingungsstreik zu verhindern. Diesmal geht es um die Tarifverhandlungen für rund 25.000 Beschäftigte des Lufthansa-Bodenpersonals. Sollte die Schlichtung kein Ergebnis bringen, mit dem die Gewerkschaftsmitglieder einverstanden sind, könnte schnell ein unbefristeter Erzwingungsstreik beginnen. 

Die Agentur Flightright, die sich für die Rechte von Fluggästen einsetzt und je nach Fall die ihnen zustehende Entschädigung einfordert, hat aus aktuellem Anlass noch einmal die Passagierrechte in einem kurzen Überblick zusammengefasst:

  •  Entschädigung bis zu 600 Euro: Bei Verspätungen oder Annullierungen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungen bis zu diesem Betrag.
  •  Wahlrecht bei Annullierungen: Ihnen steht die Wahl zwischen einer kostenlosen Ersatzbeförderung oder einer vollständigen Ticketrückerstattung zu.
  •  Schnelle Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, für Ersatzbeförderungen zu sorgen – auch über andere Fluggesellschaften oder Umwege.
  •  Versorgungsanspruch bei Wartezeiten: Bei langen Wartezeiten am Flughafen haben die Fluggäste Anspruch auf Getränke, Mahlzeiten, zwei Telefonate oder E-Mails sowie ggf. eine Hotelübernachtung.
  •  Rückerstattung bei mehr als 5 Stunden Verspätung: Wenn der Flug sich um mehr als 5 Stunden verspätet oder ausfällt, können Passagiere eine Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.

Wer prüfen möchte, ob er/sie einen Anspruch auf Entschädigung bzw. in welcher Höhe hat, kann dies online über die Website von flightright tun:

 

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