Den Arbeitgeber trifft aus einem Arbeitsverhältnis generell und insbesondere auch bei der Anordnung von Geschäfts- und Dienstreisen eine Fürsorgepflicht. Sie ist eine Nebenpflicht, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt und unter anderem aus den allgemeinen schuldrechtlichen Verpflichtungen des Bürgerlichen Gesetzbuches – und vieler weiterer Gesetze – ableitet. Jedes Jahr sind in Deutschland zwischen 30.000 und …
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