Der Bundesgerichtshof (BGH) hat letztinstanzlich entschieden: Luftfahrtunternehmen dürfen nach einer Annullierung keinen Aufpreis dafür verlangen, dass Fluggäste ihre Flüge auf einen Termin umbuchen, der in keinem engen zeitlichen Zusammenhang zum ursprünglichen Flug steht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat letztinstanzlich entschieden: Luftfahrtunternehmen dürfen nach einer Annullierung keinen Aufpreis dafür verlangen, dass Fluggäste ihre Flüge auf einen Termin umbuchen, der in keinem engen zeitlichen Zusammenhang zum ursprünglichen Flug steht.
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