Wer für eine bevorstehende Reise eine Krankenversicherung abschließt, muss verstehen können, wann genau der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Eine recht allgemein formulierte Klausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung zu einem Ausschluss „bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand“ ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe intransparent gewesen – und daher unwirksam. (Az.: IV ZR 129/23)
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