Checkliste: Verhaltens- und Sicherheitsmaßnahmen in Risikogebieten

Sicherheit ist planbar

Sicherheitsverhalten in Risikogegenden

Reisende, die sich in einem Land mit signifikanter innerstaatlicher Gewalt, einer stark kriminalitätsbelasteten Stadt oder einem Risikogebiet (in dem Separatisten, Rebellen, Drogenhändler u.Ä. operieren) aufhalten, sollten die folgenden Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen beachten.

1. Bei nicht aufschiebbaren Reisen in ein Gebiet oder eine Gegend mit den o.g. Zuständen, ist − insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele sowie von internationalen Hotelketten, Restaurants, Schnellimbiss-Ketten, Einkaufszentren, Märkten, Bahnhöfen, Busterminals, Flughäfen, diplomatischen Vertretungen usw. − eine erhöhte Wachsamkeit und Umsicht geboten.

2. Größeren Menschenansammlungen sowie Militär- und Polizeiposten sollte aus dem Weg gegangen werden (den Anweisungen von Militär- und Polizeiposten ist jedoch unbedingt Folge zu leisten). Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein (siehe Checkliste »Low Profile«).

3. Wer dennoch reisen muss oder möchte, sollte sich der Gefährdung bewusst sein, Opfer eines Terroranschlags, einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens werden zu können.

4. Ausländischen, westlichen Reisenden wird wegen des hohen Risikos, Ziel eines Anschlages oder einer Entführung werden zu können, grundsätzlich zu einem unauffälligen Verhalten unter Einhaltung eines »Low Profile« geraten, d.h. sie sollten möglichst unauffällig sein (etwa durch schlichte ortsübliche Kleidung) und z.B. keine nachverfolgbaren Spuren hinterlassen bzw. keine Routinen mit berechenbaren Verhaltens- und Bewegungsmustern entwickeln (siehe Checkliste »Low Profile«).

5. Es wird empfohlen, alle Protestaktionen, Demonstrationen, Kundgebungen, Blockaden und größere Menschenansammlungen weiträumig zu meiden bzw. zu umgehen.

6. Da die Kriminalitätsrate je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren kann, sollten sich Reisende schon vor Reiseantritt bei Bekannten, Geschäftspartnern, bei Touristenbüros, Fremdenverkehrsämtern oder beim Sicherheitsbeauftragten des gebuchten Hotels über die lokalen Gegebenheiten erkundigen und die Orte in der Umgebung erfragen, die eventuell zu meiden sind.

7. Als Unterkunft kommen nur Hotels in Frage, die einen hohen Sicherheitsstandard einhalten und nachweisen können.

8. Auf Besuche der Armenviertel sollte grundsätzlich verzichtet werden; das gilt ebenso für wenig belebte Stadtviertel.

9. Autofahrten sollten − nach Voraufklärung und Planung des Streckenverlaufs − unter Verwendung sondergeschützter (gepanzerter) Fahrzeuge am besten nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht durch Sicherheitspersonal und mit professioneller Begleitung bzw. einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften durchgeführt werden. Gilt z.B. für Irak, Afghanistan, Nigeria, Pakistan, Syrien, Jemen, Somalia, Libyen.

10. Für den Transfer vom Flughafen sollten − sofern möglich − weder Taxis noch öffentliche Verkehrsmittel benutzt, sondern entweder der entsprechende Hotelbus oder die Abholung durch eine ortskundige Vertrauensperson gewählt werden.

11. Innerstädtische Fahrten sollten, wenn möglich, nur mit Hoteltaxis oder lizenzierten sogenannten Funk- oder »Radiotaxis« mit festem Standplatz unternommen werden, die man selbst (oder z.B. über die Hotelrezeption) telefonisch reserviert hat, da solche Fahrten registriert werden; noch sicherer sind Fahrten mit einem bereits persönlich bekannten Fahrer.

12. Verkehrsmittel des ÖPNV sollten nicht benutzt werden, falls unumgänglich, dann ausschließlich tagsüber; besondere Um- und Vorsicht ist angezeigt, vor Taschendieben und Überfallen sei gewarnt.

13. Viele/die meisten öffentlichen Verkehrsmittel sind einerseits meist/immer überfüllt, andererseits in schlechtem Wartungszustand und zum Teil nicht verkehrssicher (besonders Busse, Sammeltaxis).

14. Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch schlechte Verkehrsbedingungen, eine unzureichende Beschilderung, teilweise desolate Straßenzustände (oft nur Sand- oder Schotterpisten, Geröll- und Feldwege), streunende Tiere, unbeleuchtet abgestellte Fahrzeuge, mangelnde Fahrdisziplin und oftmals rücksichtslose Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeiten sowie unberechenbares Verhalten der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer (Fahrradfahrer, Mopedfahrer, Fahrradtaxis, Motorradtaxis, Tuk-Tuks, Rikschas usw.) − einschließlich der technischen Unzulänglichkeiten vieler Fahrzeuge − wird hingewiesen.

15. Bei Reisen mit dem eigenen Pkw oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden.

16. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf unnötige Fahrten (unbedingt) verzichtet werden;

17. Aufgrund der landesweit häufig mangel- und/oder lückenhaften notfallmedizinischen Versorgungslage − insbesondere außerhalb der großen Städte − kann bei schweren Verkehrsunfällen kaum mit angemessener Hilfe gerechnet werden, die Ausstattung der örtlichen Krankenhäuser ist ungenügend.

18. Es besteht im Stau oder im langsamen Verkehr, vor roten Ampeln, an Straßenkreuzungen, auf dem Gelände von Tankstellen und Raststätten die Gefahr von sogenannten Blitzeinbrüchen (»smash-and-grab-attacks«), bei jäh und gewaltsam Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände zu entwenden. Selbst – und Mietwagenfahrer sollten daher immer die Fenster ihres Fahrzeugs geschlossen halten und die Türen von innen verriegeln. Handtaschen, Smartphones, Fotoapparate und andere Wertsachen sollten sich nicht sichtbar im Wagen auf den Sitzen, am Armaturenbrett oder auf der Hutablage befinden.

19. Selbst- bzw. Mietwagenfahrer sollten ihren Wagen nicht an abgelegenen und unbewachten Orten parken sowie stets die Umgebung beobachten, bevor Sie das Auto verlassen.

20. Vor allem während der Regenzeit oder in der sturmgefährdeten Jahreszeit sollte die Benutzung von Schiffs- und Fährverbindungen wegen des hohen Unfallrisikos aufgrund von Überbelegungen, technischer Mängel und/oder wegen plötzlich auftretender Unwetter vermieden werden.

21. Wertsachen (z.B. teure Uhren, Schmuck, teure Smartphones usw.) sollten nicht oder nicht sichtbar getragen und aufgrund der Möglichkeit von Taschendiebstählen und Handtaschenraub (sog. »bag snatching«) bzw. Raubüberfällen nur geringe bzw. die notwendigsten Bargeldbeträge mitgeführt werden (s. Checkliste: Die Tricks der Taschendiebe).

22. Zur Sicherheit sollten immer (verdeckt) Kommunikationsgeräte wie Funkgeräte oder Mobil- bzw. Satellitentelefone mit vorab gespeicherten Notfallnummern mitgeführt werden, um im Ereignisfall Hilfe rufen zu können (z.B. die Botschaft, das Konsulat, einen Sicherheitsdienstleister o.Ä.).

23. Das eigene Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben! Reisende sollten keine (angeblichen) Geschenke, Briefe, Päckchen usw. für andere Personen mit über die Grenze nehmen, ohne deren Inhalt genau zu kennen;

24. Bargeld sollte ausschließlich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben umgetauscht werden, keinesfalls bei Geldwechslern auf der Straße;

25. Während des Aufenthalts sollte man stets von einer vertrauenswürdigen ortskundigen, einheimischen Kontaktperson begleitet werden.

26. Reisende sollten weder allein noch zu Fuß unterwegs sein, insbesondere nicht mehr nach Einbruch der Dunkelheit, dies gilt insbesondere für Frauen.

27. Frauen wird empfohlen, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine, sondern nur in der Gruppe bzw. in (männlicher) Begleitung unterwegs zu sein und sich ansonsten konservativ zu kleiden (z.B. keine Miniröcke, Hot Pants u.Ä.), um Belästigungen zu vermeiden.

28. Sowohl bei Privateinladungen durch Fremde (besondere Vorsicht gilt bei »Zufallsbekanntschaften«) als auch in Restaurants, an Hotelbars, in Nachtklubs, Diskotheken usw. sollte man niemals seine Getränke und Speisen aus den Augen verlieren, da nicht ausgeschlossen ist, dass sie mit Drogen (»K.-o.-Tropfen«, Scopolamin usw.) versetzt werden, um die Opfer berauben oder vergewaltigen zu können (verabreicht werden oft geruchs- und geschmacklose Mittel mit Speisen und Getränken, die auch über präparierte Zigaretten inhaliert werden können).

29. Im erweiterten Sinne gilt auch Alkohol als K.-o.-Mittel, da das absichtliche »Betrunkenmachen« anderer Personen mit dem Ziel der z.B. sexuellen Annäherung eine weitverbreitete Praxis ist.

30. Da viele Straßen bei Dunkelheit oft schlecht beleuchtet sind empfiehlt sich die Mitnahme einer handlichen (LED-) Taschenlampe. Wenn möglich, sollten sich (ortsunkundige) Reisende nur in beleuchteten und belebten Straßen aufhalten.

31. Bettlergruppen (oft/meist Frauen mit Kindern, aber auch Kinder- bzw. Jugendbanden) sollten auf Abstand gehalten werden; diese treiben sich häufig bei Bahnhöfen bzw. Busterminals, an Straßenkreuzungen und in der Umgebung touristischer Sehenswürdigkeiten herum.

32. Bei einem Überfall bzw. Raubüberfall sollte wegen der Gewaltbereitschaft der Verbrecher kein Widerstand geleistet werden. Diese sind oft bewaffnet und unberechenbar; je jünger sie sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie die Nerven verlieren und überreagieren.

33. In vielen, insbesondere totalitär oder autoritär regierten Ländern ist das Fotografieren von militärischen Anlagen und Militärgeländen sowie öffentlichen Gebäuden von strategischer Bedeutung (z.B. Regierungsgebäude, Botschaftsgebäude, Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Krankenhäuser, Brücken, Flughäfen und Seehäfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, aber auch Erdölraffinerien, Areale von Palmölplantagen und Rodungsflächen im Regenwald u.Ä.) verboten.

34. Selbst bei Besitz einer Fotografier-Erlaubnis sollte man auf das Knipsen verzichten, da dies z.B. als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit empfindlichen Strafen bzw. mit (langen) Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

35. Auch in von Aufständischen, Milizen oder Rebellengruppen kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

36. Gilt für islamische Länder: Westliche Reisende sollten (zum Eigenschutz) Rücksicht auf die islamischen Sitten und Gebräuche nehmen sowie sich den daraus abgeleiteten Verhaltensregeln anpassen.

37. Da die muslimischen Rechtsvorschriften und Auslegungen der Scharia oft für alle im Land lebenden Personen unabhängig von ihrer Weltanschauung gelten, stehen Alkoholverkauf und Alkoholgenuss ebenso unter Strafe wie homosexuelle Handlungen, deren Bestrafung bis hin zur Todesstrafe reichen kann.

38. Frauen sind darüber hinaus besonderen Repressionen ausgesetzt, empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung.

39. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit tagsüber während des Fastenmonats Ramadan ist verpönt und kann verfolgt werden.

40. Die Mitnahme einer ausreichend bestückten Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen sowie eigenes Verbandsmaterial und sterile Wegwerfspritzen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Ebenso ein ausreichender, weltweit gültiger Auslandskrankenversicherungsschutz mit eingeschlossener Reiserücktransportversicherung.

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