Checkliste: Bezness! Das Geschäft mit dem Versprechen der großen »Liebe«

Sicherheit ist planbar

Bezness! Das Geschäft mit der »Liebe« im Urlaub

Es gehört zum Urlaub wie Sonne und Meer: Viele Touristen/Touristinnen sind während der »kostbarsten Wochen des Jahres …« auf der Suche nach Sex und entsprechenden Abenteuern. Zu den Suchenden zählen Männer. Und auch Frauen. Neben »professionellen« männlichen Escorts »kümmern« sich in den touristischen Brennpunkten um diese Frauen auch zahlreiche einheimische Männer, deren vorherrschendes Motiv imdessen nur das »Bezness«¹ ist, also das Geschäft mit den Sehnsüchten solcher Frauen.

¹»Bezness« ist ein Neologismus, zusammengefügt aus dem deutschen Wort Beziehung und dem englischen Wort Business ‒ und damit gleichzeitig eine Verballhornung von Business. Die ausführenden Männer (manchmal sind es auch Frauen mit der Zielgruppe Männer) nennt man daher »Beznesser«. Ein »Beznesser« ist im Prinzip eine Art Heiratsschwindler und »Bezness« somit eine Variante des geschäftsmäßig betriebenen Heiratsschwindels. Als Hotspots dieses Geschäftsmodells gelten u.a. Jamaika (Negril, Montego Bay, Ocho Rios), Thailand, Indonesien (Bali), Kenia, Ghana, Gambia, Marokko, Tunesien, Ägypten und die Türkei.

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Bei der Masche geht es darum, dass ein Mann, meistens aus einem wirtschaftlich schwachen Reisezielland, durch fingierte Freundschaft, Partnerschaft oder sogar Heirat versucht, eine wirtschaftlich/finanziell gut situierte Urlauberin aus einem westlichen Land mit hohem Lebensstandard für sich zum Zwecke des Lebensunterhalts oder des Erwerbs einer Aufenthaltsgenehmigung im Herkunftsland der Ausländerin zu gewinnen ‒ manchmal aber auch nur des kurzzeitigen, finanziell lukrativen Vergnügens wegen (hier kann die Grenze zum Sextourismus erreicht sein).

In der Regel sehen die Täter ihr Verhalten nicht als Unrecht an, sondern als Geschäft. Durch ihr offenes bis leichtsinniges Auftreten, verbunden mit berechenbaren Verhaltensweisen, machen es westliche Touristinnen den Tätern indessen einfach, ins Geschäft zu kommen. Am Ende steht nicht selten neben dem emotionalen auch der finanzielle Verlust ‒ bis hin zur totalen Verschuldung.

Auf welche Anzeichen sollten besonders Frauen nun achten, wenn sie im Urlaubsland angesprochen werden?

1. Sucht am Urlaubsziel (Restaurant, Hotelbar, Swimmingpool, Strand, Markt, Diskothek usw.) ein Einheimischer (sehr häufig dem touristischen Servicepersonal angehörig, wie z.B. Kellner, Barkeeper, Rezeptionist, Animateur, aber auch Straßenverkäufer oder ›Beachboy‹) proaktiv die Nähe einer Urlauberin, die (deutlich) älter ist als er selbst, sollte das zumindest Argwohn erregen (und nichts anderes);

2. bestehen große äußere (optische) Unterschiede zwischen dem Einheimischen und der Urlauberin, ist ebenfalls Skepsis angebracht (die Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion vorausgesetzt). Auf die sog. »inneren Werte« wird in den Herkunftskulturen dieser Reiseziele eher weniger Wert gelegt;

3. versucht der Einheimische mit der Urlauberin eine Beziehung einzugehen, obwohl er weiß, dass die Frau eigene Kinder hat, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Denn in den meisten Herkunftskulturen dieser Männer verbietet es der Ehrbegriff, sich mit einer Frau einzulassen, die bereits Kinder von einem anderen Mann hat;

4. wenn ein junger und/oder attraktiver Einheimischer (oder auch eine Einheimische) eine solche Urlauberin (oder Urlauber) kontaktiert ‒ indem er sie/ihn beispielsweise mit Komplimenten überhäuft ‒, um ihr/ihm innerhalb kürzester Zeit die große Liebe zu gestehen, hat das fast immer rein finanzielle Hintergründe. Und es ist ein zentraler Trick der »Bezness«-Masche;

5. wird nach kurzer Zeit des Kennenlernens bereits von finanziellen Problemen (des Einheimischen oder seiner Familie, seiner kranken Mutter, den vielen armen Schwestern mit den vielen armen Kindern usw.) berichtet, soll Mitleid erzeugt werden, um das Opfer für die geplante spätere finanzielle Plünderung zu konditionieren;

6. möchte sich der einheimische Mann – aus welchen Gründen auch immer – von der Urlauberin Geld leihen, sollte ein Schlussstrich gezogen werden. Die einheimischen Sitten verbieten es nämlich, eine einheimische Frau »anzupumpen«;

7. erklärt der Einheimische aus dem fernen, exotischen Reiseland nach kurzer Zeit, dass er die Urlauberin gerne heiraten möchte, geht es ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine Aufenthaltsgenehmigung im Herkunftsland der Urlauberin und nicht um »Liebe auf den ersten Blick«;

8. lässt sich das Opfer aufgrund einer enormen emotionalen Abhängigkeit vom »Beznesser« überstürzt auf eine Beziehung ein und damit zu sexuellen Handlungen, Schenkungen, Bürgschaften oder finanziellen Beihilfen aller Art verleiten, ist es meistens zu spät.

Weitere Informationen: »1001Geschichte.de«

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